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Ermäßigung bei vhs-Veranstaltungen

Sie bekommen 50 Prozent Ermäßigung auf die Teilnahme-Gebühr, wenn Sie ein geringes Einkommen und Vermögen haben, z.B.

  • wenn Sie einen München-Pass oder Landkreis-Pass besitzen oder einen Landkreispass der angrenzenden Landkreise vorlegen können.
  • wenn Sie einen aktuell gültigen Flüchtlingsstatus (ohne Arbeitserlaubnis) haben und ein entsprechendes Dokument vorlegen können,
  • Rentner*innen mit einem Nettoeinkommen bis € 1800.– für Alleinstehende (€ 2880.– für Verheiratete), sowie einem Vermögen bis € 20.000.– (€ 30.000.– für Verheiratete)

Voraussetzung ist die Vorlage von:

  • gültiger Ausweis bzw. Kopie/Bild
  • Kopie oder Bild des München-Passes
  • Kopie oder Bild des Landkreis-Passes
  • Kopie des Bescheids (Rente, Leistungen SGB II oder SGB XII, Amt für Wohnen und Migration)
  • Nachweis über Teilnahme am Freiwilligendienst
  • Nachweis über Einkommen, Vermögen und Miete

Bitte nur als Bild oder in Kopie einreichen. Nach der Prüfung werden Ihre Unterlagen aus Datenschutzgründen vernichtet.

Voraussetzung ist, dass die Mindest-Teilnehmerzahl für das jeweilige Angebot erreicht ist. Materialkosten sind von einer Ermäßigung ausgeschlossen. Für Veranstaltungen in Kooperation mit anderen Einrichtungen ist keine Ermäßigung möglich. Beides können Sie in der vhs-Geschäftsstelle telefonisch, persönlich oder per E-Mail vorab erfragen.

Melden Sie sich gern, wir freuen uns über Ihre Anfrage und möchten Sie bestmöglich unterstützen.

27.03.25 02:11:09