Skip to main content

Einkommenssteuererklärung für Vermieter

Die Anlage V, in der Sie Ihre Einkünfte aus der Vermietung von bebauten Grundstücken erklären, ist ein Formular, das tendenziell umfangreicheres steuerliches Wissen zum vorteilhaften Ausfüllen erfordert, als es andere Anlagen der Finanzverwaltung tun. Dieser Anlage V wird im Kurs besondere, fast alleinige Aufmerksamkeit geschenkt.

Behandelbare Themen/Problematiken:

- AfA (est-liche Abschreibung(en)) und AfA-Reihen; unentgeltlicher Erwerb des Objektes durch Schenkung oder Erbschaft; Nießbrauchgeber und

- Nießbrauchnehmer/-berechtigter; anschaffungsnaher Herstellungsaufwand;

- Vermietung an nahe Angehörige; mehrere Personen vermieten ein Objekt; verbilligte Vermietung und dessen Folgen; Kosten des Objektes, die direkt oder verhältnismäßig zuzurechnen sind; auf mehrere Jahre zu verteilende Erhaltungsaufwendungen; Altersentlastungsbetrag und

- Verrechnungsmöglichkeit negativer Einkünfte; Verwendung der Abrechnungsunterlagen des Verwalters; umlegbare und nicht umlegbare Aufwendungen; etc.

Weitere Themen Ihrer ESt-Erklärung können, soweit es der Zeitumfang des Kurses erlaubt, evtl. zusätzlich punktuell geklärt werden. Inwieweit die Kursgebühren steuerlich absetzbar sind, wird im Kurs besprochen.

Einkommenssteuererklärung für Vermieter

Die Anlage V, in der Sie Ihre Einkünfte aus der Vermietung von bebauten Grundstücken erklären, ist ein Formular, das tendenziell umfangreicheres steuerliches Wissen zum vorteilhaften Ausfüllen erfordert, als es andere Anlagen der Finanzverwaltung tun. Dieser Anlage V wird im Kurs besondere, fast alleinige Aufmerksamkeit geschenkt.

Behandelbare Themen/Problematiken:

- AfA (est-liche Abschreibung(en)) und AfA-Reihen; unentgeltlicher Erwerb des Objektes durch Schenkung oder Erbschaft; Nießbrauchgeber und

- Nießbrauchnehmer/-berechtigter; anschaffungsnaher Herstellungsaufwand;

- Vermietung an nahe Angehörige; mehrere Personen vermieten ein Objekt; verbilligte Vermietung und dessen Folgen; Kosten des Objektes, die direkt oder verhältnismäßig zuzurechnen sind; auf mehrere Jahre zu verteilende Erhaltungsaufwendungen; Altersentlastungsbetrag und

- Verrechnungsmöglichkeit negativer Einkünfte; Verwendung der Abrechnungsunterlagen des Verwalters; umlegbare und nicht umlegbare Aufwendungen; etc.

Weitere Themen Ihrer ESt-Erklärung können, soweit es der Zeitumfang des Kurses erlaubt, evtl. zusätzlich punktuell geklärt werden. Inwieweit die Kursgebühren steuerlich absetzbar sind, wird im Kurs besprochen.

25.06.26 19:40:03